Ab dem 01. Januar 2018 dürfen Flüge im europäischen Luftraum nur noch durchgeführt werden, wenn die Bordfunkausrüstung mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz betrieben werden kann (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1079/2012 der Kommission vom 16. November 2012). Weitere Informationen für Flugzeughalter sind der Internetseite 833radio.com von Eurocontrol zu entnehmen. Das Verzeichnis dient als Informationsquelle für Flugfunkgeräte mit 8,33-kHz-Kanalabstand, Mandate und Finanzierungsmöglichkeiten für die Allgemeine Luftfahrt im europäischen Luftraum.
Es gibt evtl. die Möglichkeit, die für den Erwerb und Einbau erforderlichen Kosten von der EU subventioniert zu bekommen. Informationen dazu lesen Sie bitte hier!
Artikel-Nr.: 30038 |
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Artikel-Nr.: 20072A |
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