Bislang war der Kanalabstand im Flugfunk 25 kHz. Also zB. folgen auf 120,525 die Frequenzen 120,550 und 120,575 und 120,600. So kennen wir es, so waren wir es gewöhnt!
Per Verordnung der Europäischen Kommission DVO (EU) 1079/2012 wurden die Bestimmungen für die allgemeine Einführung des Kanalabstandes von nur 8,33 kHz im Sprechfunkverkehr veröffentlicht.
Demnach müssen (bis auf wenige Ausnahmen) alle ab dem 17.November 2013 in Verkehr gebrachten und neu eingebauten Funkstationen in der Lage sein den neuen Kanalabstand zu rasten und damit betrieben werden zu können.
Die generelle Umstellung aller am Luftverkehr teilnehmenden Funkstationen hat bis zum 31. Dezember 2017 zu erfolgen.
Wer jetzt sich mit dem Gedanken eines neuen Funkgerätes beschäftig, sollte diese VO in jedem Falle berücksichtigen.
Nachdem auf der Grundlage der VO (EG) 1265/2007 der Flugfunk mit dem Kanalabstand von 8,33 kHz in den Flugflächen oberhalb FL195 europaweit eingeführt wurde, konkretisieren sich die Pläne von Eurocontrol für den Bereich unterhalb FL195.
Die Einführung des 8.33-kHz-Frequenzabstandes wird in Zukunft Luftfahrzeuge in allen Lufträume betreffen.
Nach den zu erwartenden Vorgaben der Europäischen Kommission gilt, dass ab 1. Januar 2018 jeglicher Luftverkehrsteilnehmer in der Lage sein muss, die Frequenzen mit 8.33 kHz Abstand zu nutzen.
Quelle: Deutscher Aero Club e.V.
Quelle: Aerokurier
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